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Kanzlei Rüdiger Helm

Menschenrechte im Betrieb

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, ob bei Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder sonstigen Rechtsverletzungen. Einer unserer Schwerpunkte liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unterstützen Sie als Betriebsrat, Personalrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat bei Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz, bei Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei allen anderen Themen der betrieblichen Mitbestimmung. Selbstverständlich vertreten wir Betriebsräte auch in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht.

 

Email Schwanthalerstr. 73 in 80336 München
Dribbble kanzlei@ruedigerhelm.de
Phone 089 / 268262

Aktuelles:

5/2023: STERN-Magazin führt huber.mücke.helm in der Liste der besten Kanzleien im Arbeitsrecht 2023.

In seiner Ausgabe 21/2023 hat uns der STERN nach 2022 erneut mit der Aufnahme in die Liste der besten Kanzleien auf dem Gebiet des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer ausgezeichnet. Dabei wurden die Empfehlungen von mehr als 4.000 Anwälten zugrunde gelegt… (mehr…)

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10/2022: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023 listet huber.mücke.helm im Kanzlei-Ranking „Arbeitsrecht: Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ als eine von 37 Kanzleien in Deutschland.

Das JUVE-Handbuch würdigt damit Kanzleien und Anwälte, die überregional einen besonderen Ruf und große Bekanntheit im jeweiligen Fachgebiet oder Beratungsbereich besitzen…(mehr…)

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5/2022: STERN-Magazin führt huber.mücke.helm in der Liste der besten Kanzleien im Arbeitsrecht 2022.

In seiner Ausgabe 21/2022 hat der STERN uns mit der Aufnahme in die Liste der besten Kanzleien auf dem Gebiet Arbeitsrecht für Arbeitnehmer ausgezeichnet. Dabei wurden die Empfehlungen von mehr als 4.500 Anwälten zugrunde gelegt… (mehr…)

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12/2020: Die „Crowdworker-Entscheidung“

Im Dezember 2020 hat erstmals das Bundesarbeitsgericht (Az.: 9 AZR 102/20) aufgrund eines von unserer Kanzlei geführten und von der IG Metall geförderten Verfahrens die Arbeitnehmereigenschaft eines sogenannten Crowdworkers festgestellt… (mehr…)

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